Gutachten / Expertisen
In den letzten Jahrzenten ist der Anspruch an ein Bauwerk stetig gestiegen. Der Planung, Materialwahl und der Ausführung sind höchste Beachtung zu schenken. Leider kann es in jeder Bauphase zu Unachtsamkeiten führen. Zur lückenlosen Aufklärung von mangelhaften Plattenarbeiten kann eine der Nachfolgenden Gutachtertätigkeiten hilfreich sein.
Augenschein
Die Besichtigung einer Arbeit gilt als Augenschein. Die Arbeiten können bereits vollendet sein, oder aber auch noch voll im Gange.
Beim Augenschein wird die Wahrnehmung der fertigen Arbeit nicht nur subjektiv betrachtet, sondern auch objektiv durch Messen und Tasten wahrgenommen.
Gerade bei Arbeiten die noch im Gange sind, können eventuell später auftretende Mängel teilweise rasch und mit vergleichsweise geringem Aufwand verhindert werden.
Selbst wenn Sie zu Beginn einer Plattenarbeit Bedenken haben, zögern Sie nicht die Ausgangslage einem unabhängigen Augenschein zu unterziehen.
Privat- / Parteigutachten
Das Parteigutachten ist ein Gutachten welches für einen privaten Auftraggeber erstellt wird. Dieses kann zwei Ziele haben:
Das Gutachten soll dem Auftraggeber aufzeigen wie die Chancen stehen sich in einer stritigen Situation weiter zu verhalten.
Das Gutachten soll jemanden z.B. Gegenpartei, Dritte, Versicherer, Behörden und Gerichte beeinflussen.
vereinbarte Parteigutachten
Alle beteiligten Parteien einigen sich, gemeinsam ein Gutachten erstellen zu lassen. Der Auftrag wird von allen Parteien unterzeichnet.
Versicherungsgutachten
Beim Versicherungsgutachten handelt es sich um ein Privat- oder Parteigutachten, welches jedoch von der Versicherung verordnet und in Auftrag gebeben wird.
Gerichtsgutachten
Beim Gerichtsgutachten handelt es sich um ein Privat- oder Parteigutachten, welches von einem Gericht verordnet und in Auftrag gebeben wird.
Referenzen
In Ihrer Angelegenheit dürfen Sie als AuftraggeberIn mit höchster Vertraulichkeit rechnen. Aus diesem Grund kann auch keine Referenzliste veröffentlicht werden. Wir bieten Ihnen höchste Diskretion.